Hinweise zum Transparenzregister

Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeister/innen
 
Liebe Gauschützenmeisterinnen, liebe Gauschützenmeister,
liebe Schützenschwestern, liebe Schützenkameraden,
 
uns haben in den vergangenen Tagen ebenfalls einige Anfragen zum Thema Eintragung in das Transparenzregister erreicht. In Abstimmung mit dem Deutschen Schützenbund hat dieser nun einen entsprechenden Hinweis mit Erläuterungen verfasst (siehe unten). Wir werden in der kommenden Ausgabe der Bayerischen Schützenzeitung nochmals darauf hinweisen.
 
Bitte leiten Sie die Nachricht auch an Ihre Vereine weiter.
 
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
 
i. A.
Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17
 
 
Hinweise zum Transparenzregister
Vereine erhielten zuletzt Benachrichtigungen, sich im Transparenzregister, der zentralen Stelle zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte, zu melden. Dies ist keine Täuschung, sondern real und rechtens.
Das Transparenzregister wurde im Juli 2017 in Kraft gesetzt. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist das Transparenzregister unter www.transparenzregister.de im Internet verfügbar. Alle eingetragenen Vereine (e.V.) und konzessionierte (wirtschaftliche) Vereine sind verpflichtet, sich dort zu registrieren.
Nach § 20 Abs.2 GwG gilt die Meldepflicht als erfüllt, wenn sich die in § 19 Abs.1 GwG aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus den in § 22 Abs.1 GwG aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die aus dem Vereinsregister elektronisch abrufbar sind. Die Einreichung der Daten ist nicht kostenpflichtig, für die Führung des Transparenzregister wird jedoch eine Jahresgebühr von zurzeit 2,50 Euro erhoben.
Unterm Strich heißt das für sämtliche Vereine: Sie werden in Zukunft durch den Bundesanzeiger Verlag angeschrieben, und es wird Ihnen ein Gebührenbescheid für das Transparenzregister zugestellt. Eine Registrierung oder Datenweitergabe durch den Verein ist allerdings nicht nötig.    
Rechtshinweise unter www.transparenzregister.de/treg/de/Rechtshinweise-BVA.pdf
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Thilo von Hagen

Referent Öffentlichkeitsarbeit     
 
Deutscher Schützenbund e.V. 
German Shooting Sport & Archery Federation
Lahnstr. 120 – 65195 Wiesbaden
Tel.: +49 611 4680758
Fax:  +49 611 4680749
 
vonhagen@dsb.de
www.dsb.de
 

RWK 2019-2020 online

  • Der RWK 2019-2020 ist jetzt online!
  • Beim 1. Druckgang müssen alle Stammschützen gemeldet werden, selbst wenn Ersatzschützen mitschießen.
  • 15. September ist der Meldeschluss vom 1. LG Durchgang.
  • 22. September ist der Meldeschluss für den 1. Durchgang von LP, AK, Auflage und Jugend.
  • Bitte auf den Abgabetermin achten, alle Termine mit Do(2) / Fr(2) / Sa(2) sind eine Woche vor Abgabeschluss (also  z.B. bei 15.09. ist es dann der 08.09.)

Sonderförderprogramm Schießstättenbau Vereine

Verteiler: Landesausschuss, Zuschussreferenten, Gauschützenmeister/innen und Gausportleiter/innen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Bayerische Landtag hat ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau ins Leben gerufen. Insbesondere sollen hiermit Vereine in finanzschwächeren Gemeinden gefördert werden. Insgesamt stehen hierfür jährlich 10 Mio. € zur Verfügung (BLSV und BSSB).
 
Die Fördersätze wurden für jede bayerische Gemeinde festgelegt und reichen von 25 % reinem Zuschuss bis hin zu 55 % Zuschuss kombiniert mit einem zinsverbilligten Darlehen von 20 %. Eine nach Gemeinden sortierte Liste mit Fördersätzen finden Sie im Anhang.
 
Für Maßnahmen mit einem förderfähigen Kostenvolumen bis 250.000 € kann lediglich der reine Zuschuss in Anspruch genommen werden, für Anträge mit einem förderfähigen Kostenvolumen von mehr als 250.000 € kann der gemeindespezifische Zuschuss auch mit einem zinsvergünstigten Darlehen kombiniert werden.
 
Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern unverändert, ebenso können die bisherigen Antragsunterlagen für den Schießstättenbau verwendet werden. Weitere Erläuterungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter nachstehendem Link:
 
https://www.bssb.de/sportfoerderung/schiessstaettenbau.html
 
Für das Sonderprogramm können Zuschussanträge berücksichtigt werden, die ab dem 15.07.2019 beim BSSB eingegangen sind (Posteingangsstempel BSSB). Das Sonderförderprogramm ist zunächst bis 31.12.2020 befristet.
 
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den jeweiligen Bezirksreferenten für den Schießstättenbau (Liste im Anhang) oder an die Geschäftsstelle (Herr Vochetzer, Herr Heidel) wenden.
 
Bitte leiten Sie diese Informationen an Ihre Vereine weiter.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
 
i. A.
Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17

Von der letzten Tagung am 21.07.

  • RWK Änderungen bis 01.08. , die restlichen Infos hierzu findet man auf der Homepage unter Sport Rundenwettkampf.
  • Passdatenänderungen bis 15.08. beim 2. GSM Meyer Gerhard (Pfarrer Sterner Str. 4, 92331 Hörmannsdorf, Tel. 09492 / 1805).
  • Anmeldungen für Jubali bis Ende August per EMail an Info@gau-jura.de.
  • Meisterschaftsmeldungen frühestens ab Mitte September möglich, Details folgen.
  • Hohe Ehrungen über die der Bezirk entscheidet ist der 15.09. beim Gau Abgabeschluss.
  • Es gibt ein neues Landesschützenmeisteramt, mehr darüber beim BSSB.
  • 2020 Gauschießen in Polzhausen
  • 4-Gaue-Vergleichsschießen findet im Herbst im Jurgau statt.
  • Gaujugendpreisschießen findet im Oktober im Jurgau statt.
  • Neuregelung von der Gau JHV für Standaufsichten und Standartenträger