Hier gehts zum Standplan von Bügerl 2022
Kategorie: Vereine
Vereine
Standeröffnung in Thonlohe
Zusätzlich wurde eine Redot Lichtgewehranlage integriert.
Die Standneueröffnung fand vom 13.07.2021 bis 24.07.2021 statt mit der Preisverleihung am 14.08.2021.
Oberpfalzliga am 02.02.2020
Bilder von der Gaujugendpreisverleihung
Ergebnisse 4 Gaue Vergleich 2019
Ergebnisse Gaujugendpreisschießen 2019
Hier die Ergebnisse vom Gaujugendpreisschießen 2019
Preisverteilung findet am 10.11. ab 14 Uhr in Hamberg statt.
Die ungenutzten 12 Preise von der Luftpistole, werden bei dem Luftgewehr mit ausgeschüttet, somit gibt es beim LG bis zum 32. Platz Preise zur Auswahl. Gewinner oder Vertreter sollten bei der Preisverteilung anwesend sein!
Weiterhin findet ihr die Ergebnisse auch auf der Seite vom Schützenverein Hamberg: http://wiesengrund-hamberg.de/wordpress/gau-jugendpreisschiessen/
Danke an alle Helfer
Schnappschuss Oberpfalzliga 2019

Oberpfalzliga Oktober 2019
Meldung GM schrafe Waffen GM 2020
Hallo,
die Meldung für die GM Scharfe Waffen kann abgegeben werden.
Der Meldezeitraum endet am: 27.09.2019.
Mit freundlichen Schützengruß
Schützengau JURA
Harald Bauer
1. Gausportleiter
Sonderförderprogramm Schießstättenbau Vereine
Verteiler: Landesausschuss, Zuschussreferenten, Gauschützenmeister/innen und Gausportleiter/innen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bayerische Landtag hat ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau ins Leben gerufen. Insbesondere sollen hiermit Vereine in finanzschwächeren Gemeinden gefördert werden. Insgesamt stehen hierfür jährlich 10 Mio. € zur Verfügung (BLSV und BSSB).
Die Fördersätze wurden für jede bayerische Gemeinde festgelegt und reichen von 25 % reinem Zuschuss bis hin zu 55 % Zuschuss kombiniert mit einem zinsverbilligten Darlehen von 20 %. Eine nach Gemeinden sortierte Liste mit Fördersätzen finden Sie im Anhang.
Für Maßnahmen mit einem förderfähigen Kostenvolumen bis 250.000 € kann lediglich der reine Zuschuss in Anspruch genommen werden, für Anträge mit einem förderfähigen Kostenvolumen von mehr als 250.000 € kann der gemeindespezifische Zuschuss auch mit einem zinsvergünstigten Darlehen kombiniert werden.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern unverändert, ebenso können die bisherigen Antragsunterlagen für den Schießstättenbau verwendet werden. Weitere Erläuterungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter nachstehendem Link:
https://www.bssb.de/sportfoerderung/schiessstaettenbau.html
Für das Sonderprogramm können Zuschussanträge berücksichtigt werden, die ab dem 15.07.2019 beim BSSB eingegangen sind (Posteingangsstempel BSSB). Das Sonderförderprogramm ist zunächst bis 31.12.2020 befristet.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den jeweiligen Bezirksreferenten für den Schießstättenbau (Liste im Anhang) oder an die Geschäftsstelle (Herr Vochetzer, Herr Heidel) wenden.
Bitte leiten Sie diese Informationen an Ihre Vereine weiter.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
i. A.
Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17