Einladung und Ausschreibung Jura Blasrohr Cup Parsberg 2024

Sehr geehrte Schützengemeinde,

liebe Freunde des Blasrohrschießens,

hiermit laden wir dich persönlich und alle interessierten Schützinnen und Schützen deines Vereins zum 2. Jura Blasrohr Cup Parsberg ein. Angehängt findest du die Einladung und Ausschreibung, dies darf gerne verteilt und geteilt werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn du die Unterlagen an die entsprechenden Bereiche in deinem Verein bzw. an andere interessierte Vereine weiterleitest.

Wir hoffen sehr, mit unserem Turnier einen weiteren Beitrag zur Etablierung des Blasrohrschießens leisten zu können und dass sich viele Schützinnen und Schützen auf den Weg nach Parsberg machen.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für deine Unterstützung.

Mit besten Schützengrüßen

Theresa Manhart & Andreas Braun

im Namen der Vorstandschaft und des Orga-Teams der Haug-Schützen Parsberg

Parsberger Blasrohrschützen gewinnen ANB Gauliga

Bereits seit 2019 findet im Gau ANB ein Rundenwettkampf im Blasrohrschießen statt. Eine Mannschaft besteht aus drei Schützen, die jeweils 60 Schuss abgeben müssen, des Weiteren gelten die üblichen RWK-Regeln. Mit einer Sondergenehmigung durften die Parsberger Haug-Schützen im Gau ANB teilnehmen und wurden aufgrund ihrer Vorleistungen in der Gauliga, der zweithöchsten Klasse eingeordnet, insgesamt sind es fünf Staffeln. An dieser Stelle gilt ein besonderer Dank der Gaureferentin Silke Knetsch, die den Antrag der Parsberger sofort befürwortete und den RWK zusammen mit Gerhard Mann und Franz Kirsch bestens organisiert hat.

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Aktualisierte Informationen zu Coronavirus 07.07.2020

Stand 07. Juli 2020

Weitere Lockerungen für den Schießsport: 

Kein Mindestabstand beim Schießen | Wettkämpfe im Inneren möglich | Veranstaltungen innen bis 100, außen bis 200 Personen

Seit dem Inkrafttreten der Sechsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das unbedingte Einhalten des allgemeinen Abstandsgebots nicht mehr zwingend gefordert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte dem BSSB auf Nachfrage mit, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands beim Training am Schießstand deshalb grundsätzlich keine Einwände bestehen. Auch ist eine sogenannte Hygienewand (Plexiglasabtrennung zwischen den Schießständen) hierfür nicht erforderlich.

Es ist somit also nicht mehr zwingend geboten, nur jeden zweiten Schießstand zu belegen. Mit Blick auf den Infektionsschutz bedeutet dies mehr Freiheit, zugleich aber auch mehr Verantwortung für unsere Vereine und jeden Einzelnen. 
Das Muster für das Schutz- und Hygienekonzept haben wir entsprechend angepasst. 

Das Bayerische Kabinett hat heute mit Wirkung ab 08.07.2020 folgende Lockerungen beschlossen: 

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