DSGVO Vortrag am 12.10.2019 entfällt

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
leider müssen wir das geplante Seminar „DSGVO Datenschutzgrundverordnung für Vereine und Gesellschaften“ am 12.10.2019 in Beratzhausen wegen zu geringer Teilnahme absagen!
Wir bitten um Ihr Verständnis.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Freitag

Hinweise zum Transparenzregister

Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeister/innen
 
Liebe Gauschützenmeisterinnen, liebe Gauschützenmeister,
liebe Schützenschwestern, liebe Schützenkameraden,
 
uns haben in den vergangenen Tagen ebenfalls einige Anfragen zum Thema Eintragung in das Transparenzregister erreicht. In Abstimmung mit dem Deutschen Schützenbund hat dieser nun einen entsprechenden Hinweis mit Erläuterungen verfasst (siehe unten). Wir werden in der kommenden Ausgabe der Bayerischen Schützenzeitung nochmals darauf hinweisen.
 
Bitte leiten Sie die Nachricht auch an Ihre Vereine weiter.
 
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
 
i. A.
Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17
 
 
Hinweise zum Transparenzregister
Vereine erhielten zuletzt Benachrichtigungen, sich im Transparenzregister, der zentralen Stelle zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte, zu melden. Dies ist keine Täuschung, sondern real und rechtens.
Das Transparenzregister wurde im Juli 2017 in Kraft gesetzt. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist das Transparenzregister unter www.transparenzregister.de im Internet verfügbar. Alle eingetragenen Vereine (e.V.) und konzessionierte (wirtschaftliche) Vereine sind verpflichtet, sich dort zu registrieren.
Nach § 20 Abs.2 GwG gilt die Meldepflicht als erfüllt, wenn sich die in § 19 Abs.1 GwG aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus den in § 22 Abs.1 GwG aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die aus dem Vereinsregister elektronisch abrufbar sind. Die Einreichung der Daten ist nicht kostenpflichtig, für die Führung des Transparenzregister wird jedoch eine Jahresgebühr von zurzeit 2,50 Euro erhoben.
Unterm Strich heißt das für sämtliche Vereine: Sie werden in Zukunft durch den Bundesanzeiger Verlag angeschrieben, und es wird Ihnen ein Gebührenbescheid für das Transparenzregister zugestellt. Eine Registrierung oder Datenweitergabe durch den Verein ist allerdings nicht nötig.    
Rechtshinweise unter www.transparenzregister.de/treg/de/Rechtshinweise-BVA.pdf
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Thilo von Hagen

Referent Öffentlichkeitsarbeit     
 
Deutscher Schützenbund e.V. 
German Shooting Sport & Archery Federation
Lahnstr. 120 – 65195 Wiesbaden
Tel.: +49 611 4680758
Fax:  +49 611 4680749
 
vonhagen@dsb.de
www.dsb.de
 

Juragau Ausbildung 2019/2

QSA und VÜL – !!! ABGESAGT !!!

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten die Juragau-Ausbilder Theresa und Frank im Jahr 2019 noch weitere Lehrgänge an.
Bei Interesse bitte Anmeldung mit Teilnehmername und Vereinsname an
juragau.ausbildung(at)outlook.de

UPDATE (13.10.2019): Leider finden die Kurse aufgrund von mangelnden Anmeldungen nicht statt! Die nächsten Kurse finden voraussichtlich im Frühjahr 2020 statt.

Voraussetzung für die Lehrgänge: Mindestalter 18 Jahre!

Anmeldeschluss für alle Lehrgänge: 1. Oktober 2019

Lehrgang „Qualifizierte Standaufsicht“
Samstag, 19. Oktober, 9:00 – 12:00 Uhr
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Lehrgangsgebühr: 5 Euro pro Person

Lehrgang „Vereinsübungsleiter Neu-Ausbildung“
Standaufsichtslehrgang +
Samstag, 19. Oktober, 13:30 – 18:00 Uhr
Sonntag, 20. Oktober, 9:00 – 13:00 Uhr
Samstag, 16. November, 9:00 – 16:00 Uhr
maximale Teilnehmerzahl: 12 Personen
Lehrgangsgebühr: 45 Euro pro Person [bereits abgelegte Module der Vergangenheit werden angerechnet!]

Lehrgang „Vereinsübungsleiter Verlängerung“
Sonntag, 20. Oktober, 9:00 – 13:00 Uhr
Lehrgangsgebühr: 15 Euro pro Person

Austragungsort:
Schützenheim Parsberg im Sportheim Parsberg, Jahnstraße 23

Mitzubringen:
Schreibutensilien, Schützenausweis
+ bei VÜL-Neuausbildung (3. Tag): Schießkleidung und Gewehr
+ bei VÜL-Verlängerung: VÜL-Ausweis

Sonstiges:
Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten, bitte mind. 15 Minuten vor Lehrgangsbeginn anwesend sein!
Für Kaffee und Getränke ist bestens gesorgt, Verpflegung und Mittagessen: Selbstversorgung!
Parkplätze sind direkt vor der Haustüre vorhanden, Eingang ist an der Straße bei der weißen Eingangstür.