Hinweise zum Transparenzregister

Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeister/innen
 
Liebe Gauschützenmeisterinnen, liebe Gauschützenmeister,
liebe Schützenschwestern, liebe Schützenkameraden,
 
uns haben in den vergangenen Tagen ebenfalls einige Anfragen zum Thema Eintragung in das Transparenzregister erreicht. In Abstimmung mit dem Deutschen Schützenbund hat dieser nun einen entsprechenden Hinweis mit Erläuterungen verfasst (siehe unten). Wir werden in der kommenden Ausgabe der Bayerischen Schützenzeitung nochmals darauf hinweisen.
 
Bitte leiten Sie die Nachricht auch an Ihre Vereine weiter.
 
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
 
i. A.
Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17
 
 
Hinweise zum Transparenzregister
Vereine erhielten zuletzt Benachrichtigungen, sich im Transparenzregister, der zentralen Stelle zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte, zu melden. Dies ist keine Täuschung, sondern real und rechtens.
Das Transparenzregister wurde im Juli 2017 in Kraft gesetzt. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist das Transparenzregister unter www.transparenzregister.de im Internet verfügbar. Alle eingetragenen Vereine (e.V.) und konzessionierte (wirtschaftliche) Vereine sind verpflichtet, sich dort zu registrieren.
Nach § 20 Abs.2 GwG gilt die Meldepflicht als erfüllt, wenn sich die in § 19 Abs.1 GwG aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus den in § 22 Abs.1 GwG aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die aus dem Vereinsregister elektronisch abrufbar sind. Die Einreichung der Daten ist nicht kostenpflichtig, für die Führung des Transparenzregister wird jedoch eine Jahresgebühr von zurzeit 2,50 Euro erhoben.
Unterm Strich heißt das für sämtliche Vereine: Sie werden in Zukunft durch den Bundesanzeiger Verlag angeschrieben, und es wird Ihnen ein Gebührenbescheid für das Transparenzregister zugestellt. Eine Registrierung oder Datenweitergabe durch den Verein ist allerdings nicht nötig.    
Rechtshinweise unter www.transparenzregister.de/treg/de/Rechtshinweise-BVA.pdf
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Thilo von Hagen

Referent Öffentlichkeitsarbeit     
 
Deutscher Schützenbund e.V. 
German Shooting Sport & Archery Federation
Lahnstr. 120 – 65195 Wiesbaden
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