Stand 07. Juli 2020
Weitere Lockerungen für den Schießsport:
Kein Mindestabstand beim Schießen | Wettkämpfe im Inneren möglich | Veranstaltungen innen bis 100, außen bis 200 Personen
Seit dem Inkrafttreten der Sechsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das unbedingte Einhalten des allgemeinen Abstandsgebots nicht mehr zwingend gefordert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte dem BSSB auf Nachfrage mit, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands beim Training am Schießstand deshalb grundsätzlich keine Einwände bestehen. Auch ist eine sogenannte Hygienewand (Plexiglasabtrennung zwischen den Schießständen) hierfür nicht erforderlich.
Es ist somit also nicht mehr zwingend geboten, nur jeden zweiten Schießstand zu belegen. Mit Blick auf den Infektionsschutz bedeutet dies mehr Freiheit, zugleich aber auch mehr Verantwortung für unsere Vereine und jeden Einzelnen.
Das Muster für das Schutz- und Hygienekonzept haben wir entsprechend angepasst.
Das Bayerische Kabinett hat heute mit Wirkung ab 08.07.2020 folgende Lockerungen beschlossen:
: Aktualisierte Informationen zu Coronavirus 07.07.2020
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