Tagesversicherungsblock fast nicht mehr notwendig

Nachgefragt bei Herrn Nasarek von der Versicherungsagentur LIGA-Gassenhuber:

Mit der Erweiterung der Gastschützenversicherung möchte der BSSB e.V. seine Vereine u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, sowie bei der Mitgliedergewinnung usw. Ausschlaggebend für den erweiterten Versicherungsschutz ist, dass es sich bei den benannten Veranstaltungen nicht um eine „Geschlossenen Gesellschaft“ handelt, sondern jeder, der mag daran teilnehmen kann. Eine Standeröffnung kann natürlich zu den versicherten Veranstaltungen dazu gehören, allerdings sollte dann auch jeder in der Gemeinde davon erfahren dürfen (z.B. durch einen entsprechenden öffentlichen Aushang oder einen Artikel im Amtsblatt, in der Zeitung oder auf der Homepage). Nur eine ausgewählte Postwurfsendung reicht für eine öffentliche Bekanntmachung leider nicht aus. Ein öffentlich einsehbarer Aushang dagegen schon.

Transparenzregister – Gebührenbefreiung möglich

Aktualisierter Hinweis – Stand 1. März 2021

Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen.

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Information zum Abbruch der Bayernliga

Liebe Sportfreunde,

Folgende Info aus dem Ligaausschuss ist angekommen und möchte ich weitergeben.

Der Ligaausschuss hat den Abbruch der Bayernliga 2020/2021 beschlossen (siehe Anhang).

Als Ersatz plant der Ligaausschuss eventuell einen Liga Cup Bayern für LG und LP auszuschreiben.

Die Ausschreibung wird dann u.a. auf der Homepage des BSSB veröffentlicht.

Weitere Informationen werden noch nachfolgen.

Schöne Schützengrüße

Harald Frischholz
1. Bezirksschützenmeister

Stand 29. Oktober 2020 Umgang mit dem Coronavirus

Stand 29. Oktober 2020 – RWK im Juragau wird ab 02.11.2020 pausiert!

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Teil-Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft:

  • Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltungzuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. D.h. auch die Gastronomiebetriebe in unseren Schützenheimen.
  • Die Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen ab dem 2. November 2020 und sind bis Ende November befristet.
  • Zur Umsetzung in Bayern werden gegenwärtig die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen angepasst:
    • Inwieweit unser Sportschießen zum Individualsport zu rechnen ist und inwieweit die Personenobergrenzen für unsere Schützenheime gelten, wird gegenwärtig im Zuge der benannten Anpassung seitens der staatlichen Stellen geklärt.
    • Hier ist auch zu klären, inwieweit unsere Aus- und Weiterbildung betroffen ist.
    • Sobald wir Neues erfahren, werden wir an dieser Stelle berichten.

Bis die Regeln des Teil-Lockdowns in Bayern durch angepasste Verordnungen etc. umgesetzt sind, gelten die in Bayern aktuell gültigen Regeln: Hier gehts zur BSSB Homepage weiter