Der RWK SpoPi 2021 startet im August.
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Gruß Thomas
Schützengau "JURA" im BSSB e.V.
Der Juragau verbindet die Schützen im ehemaligen Landkreis Parsberg
Der RWK SpoPi 2021 startet im August.
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Gruß Thomas
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RWK | Meldestart | Meldeschluss |
---|---|---|
RWK Damen 2021/2022 | 02.07.2021 | 21.08.2021 |
RWK Bogen 2021-2022 | 02.07.2021 | 17.07.2021 |
RWK LG 2021/2022 | 02.07.2021 | 22.08.2021 |
RWK LP 2021/2022 | 02.07.2021 | 21.08.2021 |
RWK Altersklasse 2021/2022 | 02.07.2021 | 21.08.2021 |
RWK SpoPi 2021 | 02.07.2021 | 17.07.2021 |
RWK Auflage 2021/2022 | 02.07.2021 | 21.08.2021 |
RWK Jugend 2021/2022 | 02.07.2021 | 21.08.2021 |
Bei Fragen einfach Email an Info@gau-jura.de
Nachgefragt bei Herrn Nasarek von der Versicherungsagentur LIGA-Gassenhuber:
Mit der Erweiterung der Gastschützenversicherung möchte der BSSB e.V. seine Vereine u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, sowie bei der Mitgliedergewinnung usw. Ausschlaggebend für den erweiterten Versicherungsschutz ist, dass es sich bei den benannten Veranstaltungen nicht um eine „Geschlossenen Gesellschaft“ handelt, sondern jeder, der mag daran teilnehmen kann. Eine Standeröffnung kann natürlich zu den versicherten Veranstaltungen dazu gehören, allerdings sollte dann auch jeder in der Gemeinde davon erfahren dürfen (z.B. durch einen entsprechenden öffentlichen Aushang oder einen Artikel im Amtsblatt, in der Zeitung oder auf der Homepage). Nur eine ausgewählte Postwurfsendung reicht für eine öffentliche Bekanntmachung leider nicht aus. Ein öffentlich einsehbarer Aushang dagegen schon.
Aktualisierter Hinweis – Stand 1. März 2021
Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen.
Artikel weiter lesen auf der BSSB Home (Link)
Stand 8. März 2021
Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 28. März 2021. Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.
Hier drücken um zu den aktuellsten Informationen auf die BSSB Homepage weitergeleitet zu werden.
Liebe Sportfreunde,
Folgende Info aus dem Ligaausschuss ist angekommen und möchte ich weitergeben.
Der Ligaausschuss hat den Abbruch der Bayernliga 2020/2021 beschlossen (siehe Anhang).
Als Ersatz plant der Ligaausschuss eventuell einen Liga Cup Bayern für LG und LP auszuschreiben.
Die Ausschreibung wird dann u.a. auf der Homepage des BSSB veröffentlicht.
Weitere Informationen werden noch nachfolgen.
Schöne Schützengrüße
Harald Frischholz
1. Bezirksschützenmeister
Stand 29. Oktober 2020 – RWK im Juragau wird ab 02.11.2020 pausiert!
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Teil-Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft:
Bis die Regeln des Teil-Lockdowns in Bayern durch angepasste Verordnungen etc. umgesetzt sind, gelten die in Bayern aktuell gültigen Regeln: Hier gehts zur BSSB Homepage weiter