Transparenzregister – Gebührenbefreiung möglich

Aktualisierter Hinweis – Stand 1. März 2021

Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen.

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Information zum Abbruch der Bayernliga

Liebe Sportfreunde,

Folgende Info aus dem Ligaausschuss ist angekommen und möchte ich weitergeben.

Der Ligaausschuss hat den Abbruch der Bayernliga 2020/2021 beschlossen (siehe Anhang).

Als Ersatz plant der Ligaausschuss eventuell einen Liga Cup Bayern für LG und LP auszuschreiben.

Die Ausschreibung wird dann u.a. auf der Homepage des BSSB veröffentlicht.

Weitere Informationen werden noch nachfolgen.

Schöne Schützengrüße

Harald Frischholz
1. Bezirksschützenmeister