Informationen zu Corona, 8. März 2021

Stand 8. März 2021

Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 28. März 2021. Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.

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