Einladung zur Schützenmeister und Sportleitertagung
am 11.09.2020 um 19:30 Uhr
in 92331 Lupburg Gaststätte Gabler Hohenfelser Straße 2
die Einladung zum Herunterladen findet ihr hier:
Der Juragau verbindet die Schützen im ehemaligen Landkreis Parsberg
Einladung zur Schützenmeister und Sportleitertagung
am 11.09.2020 um 19:30 Uhr
in 92331 Lupburg Gaststätte Gabler Hohenfelser Straße 2
die Einladung zum Herunterladen findet ihr hier:
Die Anträge in ZMI eingeben und den schriftlichen Antrag und alten Ausweis an 2. GSM Gerhard Meyer senden.
Ohne schriftliche Anträge können weder Erstvereinswechsel noch Zweitvereinsanträge bearbeitet werden.
Liebe Gauschützenmeisterkollegen,
liebes Bezirksschützenmeisteramt,
aufgrund der Corona-Pandemie musste der Bezirksschützentag 2020 in Weiden abgesagt werden. Da die Lockerungen derzeit eine Delegiertenversammlung zulassen würden, hat das Bezirksschützenmeisteramt eine Delegiertenversammlung mit Neuwahlen angesetzt.
Dazu möchte ich Euch den Termin und den Ort dazu bekanntgeben.
Die Delegiertenversammlung, soll nach jetzigen Stand am Samstag, den 26. September 2020, um 14:00 Uhr, in Weiden i.d.OPf./Rothenstadt, Kirchenstraße 19, Gasthaus Lehner, Großer Saal stattfinden.
Die offizielle Einladung zur Delegiertenversammlung wird in KÜRZE folgen. Bitte verständigen sie vorab die Delegierten! Bei der Delegiertenversammlung wird nach jetzigen Stand ebenfalls die ausstehenden Ehrungen vorgenommen.
Zur Information:
Der Bezirksjugendtag wurde ebenfalls terminiert. Dieser soll am Samstag, den 19. September 2020 in Weiden i.d.OPf., Gaststätte Schützenhaus, Hetzenrichter Weg 20 (Kgl. priv. FSG Weiden 1507) stattfinden.
Mit Oberpfälzer Schützengrüße
In KW 33 geht die Saison los. Falls man nächste Woche wegen Urlaub nicht schießen kann, dann bitte mit gegnerischen Mannschaft abstimmen und Ergebnisse nachtragen.
Login: rwk601 / Passwort: juragau
Gruß Thomas
Am Sonntag den 19.07 findet eine Gauausschusssitzung statt.
Es geht um die Themen RWK und Meisterschaften 2020-2021.
Danach gibts die Infos an die Vereine und bis dahin muss auch noch nichts bei den Rundenwettkampfmannschaften geändert werden.
Gruß Thomas
Stand 07. Juli 2020
Weitere Lockerungen für den Schießsport:
Kein Mindestabstand beim Schießen | Wettkämpfe im Inneren möglich | Veranstaltungen innen bis 100, außen bis 200 Personen
Seit dem Inkrafttreten der Sechsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das unbedingte Einhalten des allgemeinen Abstandsgebots nicht mehr zwingend gefordert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte dem BSSB auf Nachfrage mit, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands beim Training am Schießstand deshalb grundsätzlich keine Einwände bestehen. Auch ist eine sogenannte Hygienewand (Plexiglasabtrennung zwischen den Schießständen) hierfür nicht erforderlich.
Es ist somit also nicht mehr zwingend geboten, nur jeden zweiten Schießstand zu belegen. Mit Blick auf den Infektionsschutz bedeutet dies mehr Freiheit, zugleich aber auch mehr Verantwortung für unsere Vereine und jeden Einzelnen.
Das Muster für das Schutz- und Hygienekonzept haben wir entsprechend angepasst.
Das Bayerische Kabinett hat heute mit Wirkung ab 08.07.2020 folgende Lockerungen beschlossen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,
im Anhang übersende ich Euch aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf unseren Schießsport.
Ab 08. Juni können wir nun auch wieder in unseren Schützenhäusern (Raumschießanlagen) trainieren. Voraussetzung ist ein entsprechende Hygienekonzept. Ein Muster hierfür mit entsprechenden Anlagen übersenden wir ebenfalls im Anhang. Das Muster muss auf den jeweiligen Verein angepasst werden.
Alle weiteren Einzelheiten und zu beachtenden Voraussetzungen findet Ihr im Anhang und auf unserer Homepage.
Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn
1. Landesschützenmeister
Der Besitz von Kurzwaffenmagazinen über 20 Schuss und Langwaffenmagazinen über 10 Schuss melden. Jeder sollte seine Nummer im Nationalen Waffenregister kennen. Man kann sie beim zuständigen LRA erfragen.
Ab Stichtag 01.09.2020 sind solche nicht mehr legal erhältlich.