RWK 2019-2020 online

  • Der RWK 2019-2020 ist jetzt online!
  • Beim 1. Druckgang müssen alle Stammschützen gemeldet werden, selbst wenn Ersatzschützen mitschießen.
  • 15. September ist der Meldeschluss vom 1. LG Durchgang.
  • 22. September ist der Meldeschluss für den 1. Durchgang von LP, AK, Auflage und Jugend.
  • Bitte auf den Abgabetermin achten, alle Termine mit Do(2) / Fr(2) / Sa(2) sind eine Woche vor Abgabeschluss (also  z.B. bei 15.09. ist es dann der 08.09.)

Sonderförderprogramm Schießstättenbau Vereine

Verteiler: Landesausschuss, Zuschussreferenten, Gauschützenmeister/innen und Gausportleiter/innen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Bayerische Landtag hat ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau ins Leben gerufen. Insbesondere sollen hiermit Vereine in finanzschwächeren Gemeinden gefördert werden. Insgesamt stehen hierfür jährlich 10 Mio. € zur Verfügung (BLSV und BSSB).
 
Die Fördersätze wurden für jede bayerische Gemeinde festgelegt und reichen von 25 % reinem Zuschuss bis hin zu 55 % Zuschuss kombiniert mit einem zinsverbilligten Darlehen von 20 %. Eine nach Gemeinden sortierte Liste mit Fördersätzen finden Sie im Anhang.
 
Für Maßnahmen mit einem förderfähigen Kostenvolumen bis 250.000 € kann lediglich der reine Zuschuss in Anspruch genommen werden, für Anträge mit einem förderfähigen Kostenvolumen von mehr als 250.000 € kann der gemeindespezifische Zuschuss auch mit einem zinsvergünstigten Darlehen kombiniert werden.
 
Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern unverändert, ebenso können die bisherigen Antragsunterlagen für den Schießstättenbau verwendet werden. Weitere Erläuterungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter nachstehendem Link:
 
https://www.bssb.de/sportfoerderung/schiessstaettenbau.html
 
Für das Sonderprogramm können Zuschussanträge berücksichtigt werden, die ab dem 15.07.2019 beim BSSB eingegangen sind (Posteingangsstempel BSSB). Das Sonderförderprogramm ist zunächst bis 31.12.2020 befristet.
 
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den jeweiligen Bezirksreferenten für den Schießstättenbau (Liste im Anhang) oder an die Geschäftsstelle (Herr Vochetzer, Herr Heidel) wenden.
 
Bitte leiten Sie diese Informationen an Ihre Vereine weiter.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
 
i. A.
Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17

Von der letzten Tagung am 21.07.

  • RWK Änderungen bis 01.08. , die restlichen Infos hierzu findet man auf der Homepage unter Sport Rundenwettkampf.
  • Passdatenänderungen bis 15.08. beim 2. GSM Meyer Gerhard (Pfarrer Sterner Str. 4, 92331 Hörmannsdorf, Tel. 09492 / 1805).
  • Anmeldungen für Jubali bis Ende August per EMail an Info@gau-jura.de.
  • Meisterschaftsmeldungen frühestens ab Mitte September möglich, Details folgen.
  • Hohe Ehrungen über die der Bezirk entscheidet ist der 15.09. beim Gau Abgabeschluss.
  • Es gibt ein neues Landesschützenmeisteramt, mehr darüber beim BSSB.
  • 2020 Gauschießen in Polzhausen
  • 4-Gaue-Vergleichsschießen findet im Herbst im Jurgau statt.
  • Gaujugendpreisschießen findet im Oktober im Jurgau statt.
  • Neuregelung von der Gau JHV für Standaufsichten und Standartenträger

Juragau Ausbildung 2019/2

QSA und VÜL – !!! ABGESAGT !!!

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten die Juragau-Ausbilder Theresa und Frank im Jahr 2019 noch weitere Lehrgänge an.
Bei Interesse bitte Anmeldung mit Teilnehmername und Vereinsname an
juragau.ausbildung(at)outlook.de

UPDATE (13.10.2019): Leider finden die Kurse aufgrund von mangelnden Anmeldungen nicht statt! Die nächsten Kurse finden voraussichtlich im Frühjahr 2020 statt.

Voraussetzung für die Lehrgänge: Mindestalter 18 Jahre!

Anmeldeschluss für alle Lehrgänge: 1. Oktober 2019

Lehrgang „Qualifizierte Standaufsicht“
Samstag, 19. Oktober, 9:00 – 12:00 Uhr
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Lehrgangsgebühr: 5 Euro pro Person

Lehrgang „Vereinsübungsleiter Neu-Ausbildung“
Standaufsichtslehrgang +
Samstag, 19. Oktober, 13:30 – 18:00 Uhr
Sonntag, 20. Oktober, 9:00 – 13:00 Uhr
Samstag, 16. November, 9:00 – 16:00 Uhr
maximale Teilnehmerzahl: 12 Personen
Lehrgangsgebühr: 45 Euro pro Person [bereits abgelegte Module der Vergangenheit werden angerechnet!]

Lehrgang „Vereinsübungsleiter Verlängerung“
Sonntag, 20. Oktober, 9:00 – 13:00 Uhr
Lehrgangsgebühr: 15 Euro pro Person

Austragungsort:
Schützenheim Parsberg im Sportheim Parsberg, Jahnstraße 23

Mitzubringen:
Schreibutensilien, Schützenausweis
+ bei VÜL-Neuausbildung (3. Tag): Schießkleidung und Gewehr
+ bei VÜL-Verlängerung: VÜL-Ausweis

Sonstiges:
Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten, bitte mind. 15 Minuten vor Lehrgangsbeginn anwesend sein!
Für Kaffee und Getränke ist bestens gesorgt, Verpflegung und Mittagessen: Selbstversorgung!
Parkplätze sind direkt vor der Haustüre vorhanden, Eingang ist an der Straße bei der weißen Eingangstür.