Stand 29. Oktober 2020 – RWK im Juragau wird ab 02.11.2020 pausiert!
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Teil-Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft:
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltungzuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
- Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. D.h. auch die Gastronomiebetriebe in unseren Schützenheimen.
- Die Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen ab dem 2. November 2020 und sind bis Ende November befristet.
- Zur Umsetzung in Bayern werden gegenwärtig die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen angepasst:
- Inwieweit unser Sportschießen zum Individualsport zu rechnen ist und inwieweit die Personenobergrenzen für unsere Schützenheime gelten, wird gegenwärtig im Zuge der benannten Anpassung seitens der staatlichen Stellen geklärt.
- Hier ist auch zu klären, inwieweit unsere Aus- und Weiterbildung betroffen ist.
- Sobald wir Neues erfahren, werden wir an dieser Stelle berichten.
Bis die Regeln des Teil-Lockdowns in Bayern durch angepasste Verordnungen etc. umgesetzt sind, gelten die in Bayern aktuell gültigen Regeln: Hier gehts zur BSSB Homepage weiter