Neuwahlen bei der Gau-Jugendleitung

Die neue Gau-Jugendleitung mit dem 2. Gauschützenmeister Gerhard Meyer und dem
Stv. Bezirksschützenmeister Bernhard Auburger.

In Hörmnnasdorf wurde bei der Gau-Jugendversammlung eine neue Jugendleitung gewählt.
Wolfgang Bock (Hohenschambach) wurde wieder als 1. Gau-Jugendleiter bestätigt.
Alexander Hollweck (Lupburg) löste Manuela Ferstl als 2. Jugendleiterin ab.
Alexander Uldschmidt (Oberweiling) tritt als 3. Jugendleiter an die Stelle von Dominik Landsmann.

Die neuen Gau-Jugendsprecher sind Moritz Renner (Hohenschambach) und Alina Kral (Lupburg).

Liebe Jungschützen, Schützinnen und Schützen,

ein Jahr mit vielen sportlichen und gesellschaftlichen Ereignissen, sowie vieler schönen persönlicher Erlebnisse, neigt sich dem Ende. Ich möchte euch danke sagen, für die Zeit die ihr ins Ehrenamt investiert. Ohne euch wäre vieles nicht möglich und durchführbar gewesen. Danke auch, für eure Unterstützeng bei meiner Arbeit.

Zugleich bricht nun eine Zeit an, die die Herzen auf besondere Weise berührt, eine Zeit um innezuhalten und zur Ruhe kommen.

Zu Weihnachten beim Kerzenschein, zieht Friede in die Herzen ein! So wünsche ich ein Fest voll Frieden, glücklich im Kreise eurer Lieben!

Ich wünsche euch mit euren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, sowie für das kommende Jahr Glück, Gesundheit und Zufriedenheit!

Werner Wolf Gauschützenmeister

Mitgliedermeldung 2024

  • Austritte mit Austrittsdatum 31.12.2023 bis zum 8. Januar 2024 eintragen.
    Spätere Austritte enden erst zum Jahresende 2024
  • Letzte Nachmeldung mit Eintrittsdatum 2023: In ZMI bis 31.Dez. 2023 eintragen.
  • Meldungen für 2024:
    Neue Meldungen für 2024 bis zum 20. Jan. 2024 in ZMI eintragen.
  • Keine Rückgabe alter Ausweise an den BSSB.
    Ausweise von ausgetretenen oder verstorbenen Mitgliedern können auch vom
    Gau oder Verein vernichtet werden.
    Auch bei Passänderungen muss der Schützenausweis (bzw. Verlusterklärung)
    nicht mehr zwingend beigefügt werden.

Neue Regelung zur Lizenz-Verlängerung

Liebe Trainerin, lieber Trainer,

der Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat eine neue Regelung für die Verlängerung von Trainer-Lizenzen festgelegt. Gerne möchte ich Sie auf diesem Weg darüber informieren.

Ab 2023 ist es gemäß den Rahmenrichtlinien des DSB erforderlich, bei Lizenzverlängerung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate, ohne Einträge zur Ansicht vorzulegen. Zudem muss einmalig die unterschriebene DOSB/DSB Ehrenerklärung (Ehrenkodex) sowie die unterschriebene DOSB/DSB Lizenzvereinbarung abgegeben werden.

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