Tagesversicherungsblock fast nicht mehr notwendig

Nachgefragt bei Herrn Nasarek von der Versicherungsagentur LIGA-Gassenhuber:

Mit der Erweiterung der Gastschützenversicherung möchte der BSSB e.V. seine Vereine u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, sowie bei der Mitgliedergewinnung usw. Ausschlaggebend für den erweiterten Versicherungsschutz ist, dass es sich bei den benannten Veranstaltungen nicht um eine „Geschlossenen Gesellschaft“ handelt, sondern jeder, der mag daran teilnehmen kann. Eine Standeröffnung kann natürlich zu den versicherten Veranstaltungen dazu gehören, allerdings sollte dann auch jeder in der Gemeinde davon erfahren dürfen (z.B. durch einen entsprechenden öffentlichen Aushang oder einen Artikel im Amtsblatt, in der Zeitung oder auf der Homepage). Nur eine ausgewählte Postwurfsendung reicht für eine öffentliche Bekanntmachung leider nicht aus. Ein öffentlich einsehbarer Aushang dagegen schon.

Transparenzregister – Gebührenbefreiung möglich

Aktualisierter Hinweis – Stand 1. März 2021

Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen.

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