Sonderförderprogramm Schießstättenbau Vereine

Verteiler: Landesausschuss, Zuschussreferenten, Gauschützenmeister/innen und Gausportleiter/innen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Bayerische Landtag hat ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau ins Leben gerufen. Insbesondere sollen hiermit Vereine in finanzschwächeren Gemeinden gefördert werden. Insgesamt stehen hierfür jährlich 10 Mio. € zur Verfügung (BLSV und BSSB).
 
Die Fördersätze wurden für jede bayerische Gemeinde festgelegt und reichen von 25 % reinem Zuschuss bis hin zu 55 % Zuschuss kombiniert mit einem zinsverbilligten Darlehen von 20 %. Eine nach Gemeinden sortierte Liste mit Fördersätzen finden Sie im Anhang.
 
Für Maßnahmen mit einem förderfähigen Kostenvolumen bis 250.000 € kann lediglich der reine Zuschuss in Anspruch genommen werden, für Anträge mit einem förderfähigen Kostenvolumen von mehr als 250.000 € kann der gemeindespezifische Zuschuss auch mit einem zinsvergünstigten Darlehen kombiniert werden.
 
Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern unverändert, ebenso können die bisherigen Antragsunterlagen für den Schießstättenbau verwendet werden. Weitere Erläuterungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter nachstehendem Link:
 
https://www.bssb.de/sportfoerderung/schiessstaettenbau.html
 
Für das Sonderprogramm können Zuschussanträge berücksichtigt werden, die ab dem 15.07.2019 beim BSSB eingegangen sind (Posteingangsstempel BSSB). Das Sonderförderprogramm ist zunächst bis 31.12.2020 befristet.
 
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den jeweiligen Bezirksreferenten für den Schießstättenbau (Liste im Anhang) oder an die Geschäftsstelle (Herr Vochetzer, Herr Heidel) wenden.
 
Bitte leiten Sie diese Informationen an Ihre Vereine weiter.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
 
i. A.
Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17

Gaukönige 2019

Die Proklamation der Gaukönige 2019 findet in diesem Jahr auf der 
Gaujahreshauptversammlung statt.
Am Sonntag, den 31. März 2019 um 14:00 Uhr
im Gasthaus Haller in Endorf, Oberer Weg 2, 93164 Laaber
 
Die Könige von 2018 überreichen in Punkt 7 der Tagesordnung
den neuen Gaukönigen 2019 (siehe Liste daraunter) die Ketten und
Königsnadeln Platz 1-3, hierzu möchte ich DICH Einladen.
Gaukönigin LG 2018 Greiner Theresa 
Gaujugendkönig LG 2018 Aurbach Tobias 
Gaukönig LG 2018 Gugg Andreas 
Gaukönig LP 2018 Weber Alfred

Falls du nicht persönlich anwesend sein kannst, dann bitte ich dich kurz
Bescheid zu geben über Email Info@gau-jura.de oder per Handy/WhatsApp/SMS 0176-61008869.
 
An die noch aktuellen Könige, bitte die Ketten nicht vergessen,
falls man nicht anwesend sein kann, entweder dem Verein mit geben
oder im Vorfeld  beim 1. oder 2. Gauschützenmeister abgeben.
 
1. Gauschützenmeister, Thomas Ferstl, Wassergasse 43, 93176 Beratzhausen, Handy 0176-61008869
2. Gauschützenmeister, Gerhard Meyer, Pfarrer-Stern-Straße 4, 92331 Hörmannsdorf, Tel. 09492/1805
 
Wir freuen uns auf deine Anwesenheit bei der Gaukönigsproklamation
(nach Möglichkeit in Schützentracht).
 
Mit freundlichem Schützengruß
  Thomas Ferstl
1. Gauschützenmeister