Passänderungen: Termin 15. Juli bis 15. August

Passänderungen für
– Erstvereinswechsel
– Eintrag von Schießdisziplinen bei Zweitvereinen
müssen bis 15. August in ZMI eingetragen und der Antrag schriftlich beim Gau-Mitgliederverwalter abgegeben werden.
(Tel.: 09492 1805)
Bitte beachten: Der Schütze/die Schützin muss beim Zweitverein in ZMI gemeldet sein!

Mitgliedermeldung 2023

  • Austritte mit Austrittsdatum 31.12.2022 bis zum 12. Jan.2023 in ZMI eintragen
    Spätere Austritte enden erst zum Jahresende 2023.
  • Letzte Nachmeldung für 2022 mit Eintrittsdatum 2022:
    Eintrag in ZMI bis 3. Jan. 2023
  • Meldungen für 2023:
    Neue Meldungen für 2023 bis zum 20. Jan. 2023 in ZMI eintragen.
  • Neuerung bei der Rückgabe „alter“ Ausweise bzw. Verlustmeldungen:
    Alte Ausweise bzw. Verlustmeldungen müssen nicht mehr an den BSSB zurückgegeben werden.
    Ausweise von ausgetretenen oder verstorbenen Mitgliedern können auch vom Gau oder Verein direkt vernichtet werden.
    Auch bei Passänderungsanträgen muss der Schützenausweis bzw. Verlusterklärung nicht mehr zwingend beigefügt werden.