{"id":1118,"date":"2020-07-07T16:07:14","date_gmt":"2020-07-07T14:07:14","guid":{"rendered":"http:\/\/gau-jura.de\/?p=1118"},"modified":"2023-06-02T15:35:35","modified_gmt":"2023-06-02T13:35:35","slug":"aktualisierte-informationen-zu-coronavirus-07-07-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gau-jura.de\/?p=1118","title":{"rendered":"Aktualisierte Informationen zu Coronavirus 07.07.2020"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Stand 07. Juli 2020<br><br>Weitere Lockerungen f\u00fcr den Schie\u00dfsport:&nbsp;<br><br>Kein Mindestabstand beim Schie\u00dfen | Wettk\u00e4mpfe im Inneren m\u00f6glich | Veranstaltungen innen bis 100, au\u00dfen bis 200 Personen<br><br>Seit dem Inkrafttreten der&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayIfSMV_6\/True\">Sechsten Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung<\/a>&nbsp;ist das unbedingte Einhalten des allgemeinen Abstandsgebots nicht mehr zwingend gefordert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, f\u00fcr Sport und Integration teilte dem BSSB auf Nachfrage mit, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands beim Training am Schie\u00dfstand deshalb grunds\u00e4tzlich keine Einw\u00e4nde bestehen. Auch ist eine sogenannte Hygienewand (Plexiglasabtrennung zwischen den Schie\u00dfst\u00e4nden) hierf\u00fcr nicht erforderlich.<br><br>Es ist somit also nicht mehr zwingend geboten, nur jeden zweiten Schie\u00dfstand zu belegen.&nbsp;Mit Blick auf den Infektionsschutz bedeutet dies mehr Freiheit, zugleich aber auch mehr Verantwortung f\u00fcr unsere Vereine und jeden Einzelnen.&nbsp;<br>Das&nbsp;Muster f\u00fcr das Schutz- und Hygienekonzept&nbsp;haben wir entsprechend angepasst.&nbsp;<br><br>Das Bayerische Kabinett hat heute mit Wirkung ab 08.07.2020 folgende Lockerungen beschlossen:&nbsp;<br><\/strong><\/p>\n\n\n<a class=\"wp-block-read-more\" href=\"https:\/\/gau-jura.de\/?p=1118\" target=\"_self\"><a role=\"document\" aria-label=\"Block: Weiterlesen\" class=\"block-editor-rich-text__editable block-editor-block-list__block wp-block is-selected wp-block-read-more rich-text\" id=\"block-e8e56e8b-659c-4dd8-8fb3-487af20af128\" data-block=\"e8e56e8b-659c-4dd8-8fb3-487af20af128\" data-title=\"Weiterlesen\" style=\"font-family: var(--text-font);font-size: 1.0625rem;min-width: 1px\" data-type=\"core\/read-more\"><\/a><span class=\"screen-reader-text\">: Aktualisierte Informationen zu Coronavirus 07.07.2020<\/span><\/a>\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p><strong><br>&nbsp;&#8211; Wettk\u00e4mpfe in kontaktfreien Sportarten sind unter Beachtung der Hygiene- und Schutzma\u00dfnahmen nun auch in&nbsp; geschlossenen R\u00e4umen wieder m\u00f6glich.&nbsp;<br><br>&#8211; Die Obergrenze f\u00fcr Veranstaltungen f\u00fcr ein nicht beliebiges Publikum, z. B. Vereinsveranstaltungen, wurde nun in geschlossenen R\u00e4umen auf 100 Personen und im Freien auf 200 Personen angehoben.&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Umkleiden im Innern wieder m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>Das Umkleiden im Innenbereich unserer Schie\u00dfst\u00e4nde bzw. Sch\u00fctzenheime ist unter Einhaltung des Mindestabstands wieder gestattet.<\/strong>&nbsp;Bislang konnten wir uns nur im Au\u00dfenbereich umkleiden. Ab sofort sind alle Sanit\u00e4r- und Umkleidebereiche wieder freigegeben. Dies ist insbesondere f\u00fcr unsere Gewehrsch\u00fctzen eine gro\u00dfe Erleichterung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der g\u00fcltigen Bayerischen Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung sind einzuhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Auf die&nbsp;<strong>Einhaltung des Mindestabstands<\/strong>&nbsp;ist zu achten, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten&nbsp;<strong>Waschbecken, Pissoir<\/strong>&nbsp;o. \u00c4. Zwischen Waschbecken und&nbsp;<strong>Duschen<\/strong>&nbsp;ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. In Mehrplatzduschr\u00e4umen m\u00fcssen Duschpl\u00e4tze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind au\u00dfer Betrieb zu nehmen oder durch Trennw\u00e4nde voneinander zu separieren. Die L\u00fcftung in den Duschr\u00e4umen sollte st\u00e4ndig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuf\u00fchren. Die Stagnation von Wasser in den au\u00dfer Betrieb genommenen Sanit\u00e4ranlagen ist zu vermeiden.&nbsp;<strong>Haartrockner&nbsp;<\/strong>d\u00fcrfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Ger\u00e4ten mindestens 2 Meter betr\u00e4gt. Die Griffe der Haartrockner m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Ger\u00e4ten ist nicht erlaubt.&nbsp;<strong>Diese teils seit dem 20.06. erg\u00e4nzten Vorschriften des&nbsp;<\/strong><a href=\"https:\/\/www.stmgp.bayern.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf\" class=\"broken_link\"><strong>Rahmenhygienekonzepts Sport<\/strong><\/a><strong>&nbsp;des bayerischen Innenministeriums m\u00fcssen \u2013 falls vor Ort relevant \u2013 in die jeweiligen Hygienekonzepte aufgenommen werden.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Vereinssitzungen wieder m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>Veranstaltungen, die \u00fcblicherweise nicht f\u00fcr ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres pers\u00f6nlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden<\/strong>&nbsp;(insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) sind mit bis zu&nbsp;<strong>50 Teilnehmern in geschlossenen R\u00e4umen<\/strong>&nbsp;oder bis zu&nbsp;<strong>100 Teilnehmern unter freiem Himmel<\/strong>&nbsp;gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet und auf Verlangen der zust\u00e4ndigen Kreisverwaltungsbeh\u00f6rde vorlegen kann.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>D.h., Vereinssitzungen mit bis zu 50 Personen innen und bis zu 100 Personen im Freien sind unter Auflagen erlaubt:<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der g\u00fcltigen Bayerischen Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung sind hierbei einzuhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Veranstalter muss ein&nbsp;<strong>Schutz- und Hygienekonzept<\/strong>&nbsp;ausgearbeitet haben und auf Verlangen der zust\u00e4ndigen Kreisverwaltungsbeh\u00f6rde vorlegen.<br>Ein m\u00f6gliches&nbsp;<strong>Musterhygienekonzept f\u00fcr Lehrg\u00e4nge und Tagungen<\/strong>&nbsp;liegt seitens des BSSB vor. Es muss vor Ort an die jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten ggf. in R\u00fccksprache mit dem \u00f6rtlichen Gesundheitsamt angepasst werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb stattfindet, gelten die besonderen Auflagen f\u00fcr die Gastronomie.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>\u00d6ffentliche Festivit\u00e4ten oder einem gr\u00f6\u00dferen, allgemeinen Publikum zug\u00e4ngliche Feiern bleiben untersagt. Eine Verl\u00e4ngerung des&nbsp;<strong>Verbots von Gro\u00dfveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 wurde auf Bundesebene beschlossen.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Gruppenobergrenze im Sport gestrichen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>Die zeitweise geltenden Obergrenzen f\u00fcr den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) sind seit dem 22. Juni 2020 aufgehoben.&nbsp;<\/strong>Die k\u00fcnftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich f\u00fcr den Innen- und Au\u00dfenbereich aus den jeweiligen konkreten r\u00e4umlichen Rahmenbedingungen (Raumgr\u00f6\u00dfe, Bel\u00fcftung).<\/li>\n\n\n\n<li>Die Hygienevorschriften der g\u00fcltigen Bayerischen Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung sind einzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Lehrgangsbetrieb wieder m\u00f6glich (Trainerausbildung, Vereins\u00fcbungsleiter, Sachkunde usw.)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>Im Bereich des Sports ist der Lehrgangsbetrieb u.a. mit einem angepassten Schutz- und Hygienekonzept und unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:<\/strong>\n<ul>\n<li>kontaktfreie Durchf\u00fchrung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt,<\/li>\n\n\n\n<li>konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsma\u00dfnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportger\u00e4ten,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt; die \u00d6ffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch m\u00f6glich,<\/li>\n\n\n\n<li>Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,<\/li>\n\n\n\n<li>in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zur\u00fcckstellen von Sportger\u00e4ten sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WCAnlagen besteht Maskenpflicht,<\/li>\n\n\n\n<li>keine besondere Gef\u00e4hrdung von vulnerablen Personen und<\/li>\n\n\n\n<li>keine Zuschauer.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr eine ausreichende&nbsp;<strong>Bel\u00fcftung mit Au\u00dfenluft&nbsp;<\/strong>ist zu sorgen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr den&nbsp;<strong>Theorieunterricht<\/strong>&nbsp;gelten die gesonderten Regelungen des Mindestabstands von 1,5 m bei der Erwachsenenbildung. Soweit die Einhaltung des Mindestabstands nicht m\u00f6glich ist, sind gleicherma\u00dfen wirksame anderweitige Schutzma\u00dfnahmen zu treffen. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien f\u00fcr Unterricht und Kultus und f\u00fcr Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zust\u00e4ndigen Kreisverwaltungsbeh\u00f6rde vorzulegen (vgl. \u00a7 17 Abs. 2 Satz 2 und 3 der 6. BayIfSMV).<br>Ein m\u00f6gliches&nbsp;<strong>Musterhygienekonzept f\u00fcr Lehrg\u00e4nge und Tagungen<\/strong>&nbsp;liegt seitens des BSSB vor. Es muss vor Ort an die jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten ggf. in R\u00fccksprache mit dem \u00f6rtlichen Gesundheitsamt angepasst werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Dies bedeutet, dass zum Beispiel die&nbsp;<strong>Aus- und Fortbildung f\u00fcr Trainer und \u00dcbungsleiter<\/strong>&nbsp;m\u00f6glich ist. Ebenfalls k\u00f6nnen unsere&nbsp;<strong>\u00fcberfachlichen Ma\u00dfnahmen<\/strong>&nbsp;wieder stattfinden.&nbsp;<strong>Alle Angebote des BSSB finden Sie&nbsp;hier.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der g\u00fcltigen Bayerischen Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung sind einzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Nutzung des Sch\u00fctzenst\u00fcberls&nbsp;&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Das Sch\u00fctzenst\u00fcberl darf f\u00fcr Veranstaltungen genutzt werden, die \u00fcblicherweise nicht f\u00fcr ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund ihres pers\u00f6nlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Insbesondere Vereinssitzungen sind also auch wieder im Sch\u00fctzenst\u00fcberl m\u00f6glich<\/strong>, soweit die baulichen Gegebenheiten die Einhaltung der g\u00fcltigen Abstands- und Hygieneregeln erlauben.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Die&nbsp;zeitweise Darstellung des bayerischen Innenministeriums, dass rein gesellige Zusammenk\u00fcnfte nach dem Training nicht m\u00f6glich sind, ist entfallen. Die Zusammenkunft ist hiernach m\u00f6glich, soweit diese Veranstaltungscharakter besitzt, d.h. wenn zum einen offiziell eingeladen wurde, zum anderen ein Programm die Zusammenkunft strukturiert.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>B\u00f6ller- und Salutschie\u00dfen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Im Dialog mit dem bayerischen Innenministerium konnten wir nun eine praktikable und zufriedenstellende L\u00f6sung auch f\u00fcr unsere B\u00f6ller- und Salutsch\u00fctzen erreichen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vor dem Hintergrund, dass die B\u00f6llersch\u00fctzen Mitglieder im BSSB sind, gelten hier nun auch die f\u00fcr den Sport im Freien allgemein geltenden Regelungen.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Dies bedeutet, dass unter Einhaltung der Auflagen aus \u00a7 9 Abs. 2 der&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayIfSMV_6\/True\">Sechsten Bayerischen Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung<\/a>&nbsp;(6. BayIfSMV) geb\u00f6llert werden darf.<\/li>\n\n\n\n<li>Die zeitweise Beschr\u00e4nkung der Teilnehmerzahl auf 20 Personen ist entfallen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Lockerungen gilt:&nbsp;<strong>Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der g\u00fcltigen Bayerischen Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung sind einzuhalten<\/strong>, d.h. insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen au\u00dferhalb der Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu reduzieren und der Personenkreis m\u00f6glichst konstant zu halten.<\/li>\n\n\n\n<li>Wo immer m\u00f6glich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>In geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist stets auf ausreichende Bel\u00fcftung zu achten.<\/li>\n\n\n\n<li>Maskenpflicht dort, wo ausdr\u00fccklich vorgeschrieben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Weitere, aktuelle Regelungen und Informationen<\/strong><strong>:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hygienekonzept<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Begleitet wird die benannte Verordnung durch ein eigenes&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.stmgp.bayern.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf\" class=\"broken_link\"><strong>Rahmenhygienekonzept Sport<\/strong><\/a>&nbsp;des bayerischen Innenministeriums. Dieses Konzept hat der BSSB in R\u00fccksprache mit dem bayerischen Innenministerium unter dem Blickwinkel des Schie\u00dfsports angepasst.<\/li>\n\n\n\n<li>Der BSSB stellt dieses Schutz- und Hygienekonzept seinen Mitgliedsvereinen nebst Anlagen und Aush\u00e4ngen als&nbsp;<strong>Vorlage zur weiteren Anpassung an die \u00f6rtlichen Gegebenheiten&nbsp;<\/strong>und zur weiteren Verwendung zur Verf\u00fcgung:\n<ul>\n<li><strong>BSSB-Vorlage Hygienekonzept&nbsp;\u2013 Stand 07-07-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Vorlage ReinigungsDesInfPlan \u2013 Stand 07-07-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Vorlage DSGVO-Corona \u2013 Stand 02-06-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Vorlage Aushang-Abstand \u2013 Stand 02-06-2020<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Das Vorliegen eines solchen, sportarten- bzw. wettkampfspezifischen Schutz-\/Hygienekonzepts vor Ort am Schie\u00dfstand ist zwingende Voraussetzung der nun erfolgenden Lockerungen der Pandemiebek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen in Bayern. Es muss<strong>&nbsp;auf Verlangen<\/strong>&nbsp;den \u00f6rtlichen Kreisverwaltungsbeh\u00f6rden vorgelegt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit die Betreiber von Sportst\u00e4tten ihre sich aus den Konzepten ergebenden Pflichten durch geeignete Ma\u00dfnahmen (z. B. vertragliche Nutzungsvereinbarung) auf Nutzer \u00fcbertragen, haben sie&nbsp;<strong>stichprobenartig die Erf\u00fcllung zu kontrollieren.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Auflagen f\u00fcrs Training in Raumschie\u00dfanlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>Das Schie\u00dftraining in komplett geschlossenen Schie\u00dfst\u00e4nden bzw. Raumschie\u00dfanlagen ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:<\/strong>\n<ul>\n<li>kontaktfreie Durchf\u00fchrung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt,<\/li>\n\n\n\n<li>konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsma\u00dfnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportger\u00e4ten,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt; die \u00d6ffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch m\u00f6glich,<\/li>\n\n\n\n<li>Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,<\/li>\n\n\n\n<li>in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zur\u00fcckstellen von Sportger\u00e4ten sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WCAnlagen besteht Maskenpflicht,<\/li>\n\n\n\n<li>keine besondere Gef\u00e4hrdung von vulnerablen Personen und<\/li>\n\n\n\n<li>keine Zuschauer.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr eine ausreichende&nbsp;<strong>Bel\u00fcftung mit Au\u00dfenluft<\/strong>&nbsp;ist zu sorgen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Au\u00dferhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sportst\u00e4tte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen R\u00e4umen&nbsp;<strong>Maskenpflicht<\/strong>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Aufsichten, Trainer und Vereins\u00fcbungsleiter<\/strong>&nbsp;m\u00fcssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,&nbsp;<strong>wenn diese aktiv am Training teilnehmen,&nbsp;<\/strong>d.h. in der jeweiligen Trainingsgruppe direkt am Schie\u00dfstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Gruppenbezogene Trainingseinheiten\/-kurse werden&nbsp;<strong>indoor auf h\u00f6chstens 60 Minuten beschr\u00e4nkt.&nbsp;<\/strong>Danach ist ein&nbsp;<strong>vollst\u00e4ndiger Frischluftaustausch<\/strong>&nbsp;zu gew\u00e4hrleisten. Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten\/-kursen ist die Pausengestaltung so zu w\u00e4hlen, dass ein vollst\u00e4ndiger Frischluftaustausch stattfinden kann.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Auflagen f\u00fcrs Training im Freien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Das<strong>&nbsp;Schie\u00dftraining im Freien&nbsp;<\/strong>(z.B. Training auf komplett offenen Schie\u00dfst\u00e4nden, Wurfscheibenschie\u00dfen, Bogensport im Freien inklusive 3D-Bogenparcours, Sommerbiathlon und Target Sprint, Blasrohrschie\u00dfen im Freien) und das<strong>&nbsp;Schie\u00dftraining in halboffenen\/teilgedeckten Schie\u00dfst\u00e4nden<\/strong>&nbsp;(z.B. 25-, 50- und 100-Meter-Schie\u00dfst\u00e4nde)&nbsp;<strong>ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:<\/strong>\n<ul>\n<li>kontaktfreie Durchf\u00fchrung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt,<\/li>\n\n\n\n<li>konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsma\u00dfnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportger\u00e4ten,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt; die \u00d6ffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch m\u00f6glich,<\/li>\n\n\n\n<li>Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,<\/li>\n\n\n\n<li>in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zur\u00fcckstellen von Sportger\u00e4ten sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WCAnlagen besteht Maskenpflicht,<\/li>\n\n\n\n<li>keine besondere Gef\u00e4hrdung von vulnerablen Personen und<\/li>\n\n\n\n<li>keine Zuschauer.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Auflagen f\u00fcr den Wettkampf im Freien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>Der Wettkampfbetrieb im Freien ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:<\/strong>\n<ul>\n<li>kontaktfreie Durchf\u00fchrung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt,<\/li>\n\n\n\n<li>konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsma\u00dfnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportger\u00e4ten,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt; die \u00d6ffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch m\u00f6glich,<\/li>\n\n\n\n<li>Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,<\/li>\n\n\n\n<li>in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zur\u00fcckstellen von Sportger\u00e4ten sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WCAnlagen besteht Maskenpflicht,<\/li>\n\n\n\n<li>keine besondere Gef\u00e4hrdung von vulnerablen Personen und<\/li>\n\n\n\n<li>keine Zuschauer.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Betreiber hat ein<strong>&nbsp;auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept&nbsp;<\/strong>auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, f\u00fcr Sport und Integration und f\u00fcr Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zust\u00e4ndigen Kreisverwaltungsbeh\u00f6rde vorzulegen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Auflagen f\u00fcrs Training des Spitzen- und Leistungssports&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler sowie der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler der&nbsp;<strong>Bundes- und Landeskader<\/strong>&nbsp;ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:\n<ul>\n<li>konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsma\u00dfnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportger\u00e4ten,<\/li>\n\n\n\n<li>die Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt; die \u00d6ffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch m\u00f6glich,<\/li>\n\n\n\n<li>Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,<\/li>\n\n\n\n<li>in geschlossenen R\u00e4umlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zur\u00fcckstellen von Sportger\u00e4ten sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WCAnlagen besteht Maskenpflicht,<\/li>\n\n\n\n<li>keine besondere Gef\u00e4hrdung von vulnerablen Personen und<\/li>\n\n\n\n<li>keine Zuschauer.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Gastronomiebetrieb<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Der Gastronomiebetrieb ist unter besonderen Auflagen erlaubt.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Diese Erlaubnis umfasst auch die Gastronomiebetriebe unserer Vereinslokale, soweit diese<\/strong>\n<ul>\n<li><strong>Speisen und Getr\u00e4nke zum Verzehr an Ort und Stelle im Freien abgeben oder<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>nach Gastst\u00e4ttengesetz Speisewirtschaften sind, bei denen der Verzehr nicht im Freien erfolgt.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die&nbsp;zeitweise Beschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten der Gastronomie auf 22 Uhr ist entfallen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der g\u00fcltigen Bayerischen Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung sowie der gesonderten Hygienevorschriften f\u00fcr den Gastronomiebetrieb sind einzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Eigenleistung am Schie\u00dfstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Ehrenamtlich erbrachte Eigenleistungen wie Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Sch\u00fctzenheim bzw. Sch\u00fctzenstand&nbsp;sind grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Gegenw\u00e4rtig sind zehn Personen pro Arbeitsgruppe erlaubt.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Weitere Voraussetzungen:\n<ul>\n<li>Die allgemeine Kontaktbeschr\u00e4nkung und das allgemeine Abstandsgebot m\u00fcssen dabei eingehalten werden. Arbeiten auf Vereinsfl\u00e4chen und im Vereinsgeb\u00e4ude d\u00fcrfen \u2013 wenn an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird \u2013 innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen nur in den Kreisen der in \u00a7\u00a7 2, 3 genannten Personen (Angeh\u00f6rige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angeh\u00f6rige eines weiteren Hausstands) stattfinden. Der Abstand muss \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nicht durchmischt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschr\u00e4nkung sind ab dem 17. Juni 2020 erweitert. Der Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum ist k\u00fcnftig in der Familie sowie mit Angeh\u00f6rigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer&nbsp;<strong>Gruppe von bis zu zehn Personen<\/strong>&nbsp;gestattet.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Was geht noch nicht?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die Durchf\u00fchrung von<strong>&nbsp;Sportveranstaltungen mit Zuschauern.&nbsp;<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Wir bleiben weiter am Dr\u00fccker und setzen uns auch zuk\u00fcnftig mit Nachdruck daf\u00fcr ein, dass unsere Schie\u00dfst\u00e4nde vollends ge\u00f6ffnet werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelles zum waffenrechtlichen Bed\u00fcrfnisnachweis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Das Waffengesetz gibt vor, dass zur Glaubhaftmachung eines Bed\u00fcrfnisses \u00fcber 12 Monate hinweg jeden Monat mindestens 1x geschossen werden muss.<br>Falls die geforderte monatliche Regelm\u00e4\u00dfigkeit nicht eingehalten werden kann, ist ersatzweise das Erbringen von 18 geschossenen Einheiten \u00fcber ebenfalls 12 Monate hinweg m\u00f6glich. In jedem Fall m\u00fcssen zwischen der ersten geschossenen Einheit und dem Zeitpunkt der Antragstellung zw\u00f6lf Monate vergangen sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Regelbed\u00fcrfnis nach \u00a7 14 Abs. 2 WaffG f\u00fcr den Erwerb von Waffen und Munition bedingt also einen Mindestzeitraum (12 Monate), in dem der Schie\u00dfsport regelm\u00e4\u00dfig ausge\u00fcbt werden muss.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufgrund der Schie\u00dfstandsperrungen durch die Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der COVID-19 Pandemie kann es nachvollziehbar zu Schwierigkeiten kommen, um den Anforderungen f\u00fcr ein waffenrechtliches Bed\u00fcrfnis gerecht zu werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der BSSB hat deshalb eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium des Innern, f\u00fcr Sport und Integration gestellt.&nbsp;<br>Das Ministerium hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Fehlmonate n\u00f6tigenfalls angeh\u00e4ngt werden m\u00fcssen.<strong>&nbsp;Ein Schie\u00dfnachweis muss also folglich 12 + x Monate \u00fcberbr\u00fccken um anerkannt zu werden.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Dazu zwei Fallbeispiele:\n<ul>\n<li>Ein Sch\u00fctze schie\u00dft 1x im Monat, der Schie\u00dfnachweis beginnt im Juni 2019.<br>Durch die Schie\u00dfstandsperrung aufgrund der COVIC-19 Pandemie konnte in den Monaten M\u00e4rz + April + Mai 2020 dem Schie\u00dfsport nicht nachgegangen werden, es fehlen also die Monate 10+11+12.<br>Der Sch\u00fctze muss also in den Monaten Juni + Juli + August 2020 jeweils eine weitere Einheit schie\u00dfen um die Regelm\u00e4\u00dfigkeit zu erreichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Sch\u00fctzin hat die M\u00f6glichkeit, in ihrem Verein mehrere Schie\u00dftermine je Woche\/Monat wahrzunehmen.<br>Der Schie\u00dfnachweis beginnt im Mai 2019, die zw\u00f6lf Monate \u2018Schie\u00dfzeit\u2018 w\u00e4ren zum Mai 2020 erf\u00fcllt. Die Sch\u00fctzin hat von Juni 2019 bis M\u00e4rz 2020 \u00fcber zwanzig Einheiten geschossen. Die geforderte H\u00e4ufigkeit w\u00e4re allenfalls erf\u00fcllt, jedoch erstrecken sich die Einheiten nur \u00fcber 9 Monate hinweg.<br>Die Sch\u00fctzin muss also im Monat Juni 2020 eine weitere Einheit schie\u00dfen, damit der Schie\u00dfnachweis 12 Monate umfasst.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul>\n<li>Zusammengefasst bedeutet dies:<strong>&nbsp;Die Standsperren begr\u00fcnden kein zeitliches \u201eVerk\u00fcrzen\u201c.&nbsp;<\/strong>Antr\u00e4ge, die nicht mindestens zw\u00f6lf Monate Schie\u00dfzeit \u00fcberbr\u00fccken, k\u00f6nnen (wie bisher) nicht anerkannt werden. Ein Nachweis mit bspw. 30 geschossenen Einheiten in zehn Monaten kann folglich nicht anerkannt werden. Es ist zwar oft genug geschossen worden, aber nicht \u00fcber einen ausreichend langen Zeitraum hinweg.<\/li>\n\n\n\n<li>Hinweis f\u00fcr alle Antragsteller:\n<ul>\n<li><strong>Der BSSB pr\u00fcft nach wie vor nach den Parametern H\u00e4ufigkeit und Zeitraum.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Klammern Sie beim Erbringen des Schie\u00dfnachweises die Corona-Fehlmonate gedanklich aus; falls dann zw\u00f6lf Monate \u201eSchie\u00dfen\u201c zu Buche stehen, kann der Nachweis anerkannt werden.&nbsp;<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Corona-Soforthilfe ist seit Juni ausgesetzt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Das bayerische<strong>&nbsp;Corona-Soforthilfeprogramm ist seit Juni ausgesetzt. Letztmalige Antragstellung war am 31. Mai 2020 m\u00f6glich.&nbsp;<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Hintergrund: Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 Eckpunkte f\u00fcr eine \u201e\u00dcberbr\u00fcckungshilfe f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen, die ihren Gesch\u00e4ftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen m\u00fcssen\u201c beschlossen. Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe ist ein branchen\u00fcbergreifendes Zuschuss\u00adprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.<\/li>\n\n\n\n<li>Sobald das Anschlussprogramm feststeht und es weitere Informationen \u00fcber Voraussetzungen, Konditionen und die Antragsstellung gibt, werden diese u.a. auf den&nbsp;<strong><a href=\"https:\/\/www.stmwi.bayern.de\/coronavirus\/#c73298\">Internetseiten des bayerischen Wirtschaftsministeriums<\/a><\/strong>&nbsp;ver\u00f6ffentlicht.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong><br>BSSB-Gesch\u00e4ftsstelle weiter per Telefon und E-Mail zu erreichen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Trotz der weiterhin g\u00fcltigen Einschr\u00e4nkungen stehen wir Ihnen selbstverst\u00e4ndlich gerne zu allen Fragen rund um Schie\u00dfsport und Sch\u00fctzenwesen zur Verf\u00fcgung!<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die BSSB-Gesch\u00e4ftsstelle ist weiter \u00fcber Telefon und E-Mail zu erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der BSSB-Homepage.<\/li>\n\n\n\n<li>Um den staatlichen Anordnungen, insbesondere aber dem Gesundheitsschutz unserer G\u00e4ste und Mitarbeiter gerecht zu werden, bleibt die Gesch\u00e4ftsstelle des BSSB allerdings bis auf Weiteres f\u00fcr den Parteienverkehr geschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong><br>Olympia-Schie\u00dfanlage Garching-Hochbr\u00fcck: Wurfscheibenschie\u00dfen wiederaufgenommen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die Wurfscheibenschie\u00dfanlage auf der Olympia-Schie\u00dfanlage in Garching-Hochbr\u00fcck ist f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Schie\u00dfbetrieb<strong>&nbsp;seit dem 13. Mai 2020 wieder ge\u00f6ffnet.&nbsp;<\/strong>N\u00e4here Informationen hierzu finden Sie auf unserer&nbsp;<strong>BSSB-Homepage<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br>Bleiben Sie gesund! Ihr BSSB-Team.<\/p>\n\n\n\n<p><br>BSSB-Infos zum Thema Corona:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 07-07-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 17-06-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 02-06-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 26-05-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 13-05-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 06-05-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 23-04-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 01-04-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Info &#8211; Aktuelles zur Covid19-Pandemie &#8211; Stand 05-03-2020<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>BSSB-Musterhygienekonzepte:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>BSSB-Musterhygienekonzept Sport:\n<ul>\n<li><strong>BSSB-Vorlage Hygienekonzept&nbsp;\u2013 Stand 07-07-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Vorlage ReinigungsDesInfPlan \u2013&nbsp;Stand 07-07-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Vorlage DSGVO-Corona \u2013 Stand 02-06-2020<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>BSSB-Vorlage Aushang-Abstand \u2013 Stand 02-06-2020<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>BSSB-Musterhygienekonzept Lehrgang\/Tagung:\n<ul>\n<li><strong>Musterhygienekonzept f\u00fcr Lehrg\u00e4nge und Tagungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Weiterf\u00fchrende Links:<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayIfSMV_6\/True\"><strong>Sechste Bayerische Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 ge\u00e4ndert durch Verordnung vom 30. Juni 2020<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.corona-katastrophenschutz.bayern.de\/faq\/index.php\" class=\"broken_link\"><strong>Sammlung des bayerischen Innenministeriums zu h\u00e4ufig gestellten Fragen (FAQ)<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weitere Informationen zum Coronavirus bietet auch die Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (BZgA) in einer Videoreihe (Link)<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.dosb.de\/sonderseiten\/news\/news-detail\/news\/aktuelle-einschaetzung-zur-coronavirus-epidemie\/\"><strong>Wie mit r\u00fcckkehrenden Sportlern aus Risikogebieten umzugehen ist, hat der DOSB in einem Artikel zusammengefasst (Link).<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/cdn.dosb.de\/user_upload\/Olympische_Spiele\/Tokio_2020\/Corona\/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_2xDINA4.pdf\"><strong>Hier sind auch aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) f\u00fcr die Ma\u00dfnahmen im Verdachtsfall ver\u00f6ffentlicht (Link).<\/strong><\/a><strong>Vorschl\u00e4ge f\u00fcr das Athletik-, Trocken- und Haltetraining, um sich auch w\u00e4hrend der Corona-Pandemie und den geschlossenen Schie\u00dfst\u00e4nden fit zu halten (Link)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schie\u00df- und Bogensport in Zeiten der Corona-Pandemie \u2013 Stellungnahme des DSB (Download)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: BSSB https:\/\/bssb.de\/verband-blog\/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand 07. Juli 2020 Weitere Lockerungen f\u00fcr den Schie\u00dfsport:&nbsp; Kein Mindestabstand beim Schie\u00dfen | Wettk\u00e4mpfe im Inneren m\u00f6glich | Veranstaltungen innen bis 100, au\u00dfen bis 200 Personen Seit dem Inkrafttreten der&nbsp;Sechsten Infektionsschutzma\u00dfnahmenverordnung&nbsp;ist das unbedingte Einhalten des allgemeinen Abstandsgebots nicht mehr zwingend gefordert. 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